Mittwoch, 23. Februar 2011

Schutz während des Urlaubs


Antwort:

Zum Schutz vor skrupellosen Verkäufern von Ferienprodukten braucht man keine EU-Mitgliedschaft. Die österreichischen Gesetze genügen da vollkommen.

Text der EU-Werbeseite:

Schutz während des Urlaubs

EU-Recht schützt europaweit vor Skrupellosen Verkäufern von Ferienprodukten. So müssen zum Beispiel Pauschalreiseveranstalter Vorkehrungen getroffen haben, um Konsumenten heimzubringen, sollte der Veranstalter während der betreffenden Urlaubsreise in Konkurs gehen. EU-Recht schützt vor irreführender Information über die Qualität einer Pauschalreise und auch beim Kauf von Eigentum, wie zum Beispiel bei Timeshare-Angeboten.

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