Antwort:
Zum Schutz vor skrupellosen Verkäufern von Ferienprodukten braucht man keine EU-Mitgliedschaft. Die österreichischen Gesetze genügen da vollkommen.
Text der EU-Werbeseite:
Schutz während des Urlaubs
EU-Recht schützt europaweit vor Skrupellosen Verkäufern von Ferienprodukten. So müssen zum Beispiel Pauschalreiseveranstalter Vorkehrungen getroffen haben, um Konsumenten heimzubringen, sollte der Veranstalter während der betreffenden Urlaubsreise in Konkurs gehen. EU-Recht schützt vor irreführender Information über die Qualität einer Pauschalreise und auch beim Kauf von Eigentum, wie zum Beispiel bei Timeshare-Angeboten.
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